Fragen und Antworten
Hier findest Du eine Auflistung der am häufigsten gestellten Fragen. Solltest Du weitere Fragen haben kannst Du uns gerne telefonisch kontaktieren oder persönlich in der Fahrschule vorbeikommen und nachfragen.
Wie melde ich mich an?
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich bei uns anzumelden. Solltest Du keine Zeit haben, um direkt persönlich in unserer Filiale vorbeizuschauen, dann kannst Du auch gerne hier deine Online Anmeldung abschicken. Achtung: Hierdurch bist Du noch nicht verbindlich angemeldet, wir bereiten jedoch alle Unterlagen für Dich vor und Du kannst den Vertrag bei uns in der Fahrschule vor Ort unterschreiben und den weiteren Ablauf mit unserem netten Büroteam besprechen.
Gerne kannst Du auch direkt persönlich in unsere Fahrschule gehen und Dich anmelden. Wir benötigen von Dir dann Deinen Personalausweis und Deinen gegebenenfalls schon vorhandenen Führerschein. Alle weiteren Unterlagen erhältst Du von uns.
Muss bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?
Bei der Anmeldung muss kein Elternteil mit dabei sein. In solchen Fällen wird der Ausbildungsvertrag erstellt und Dir mitgegeben, denn die Unterschrift einer Deiner Elternteile ist nötig, damit der Vertrag gültig ist.
Wo beantrage ich meinen Führerschein?
Der Führerschein muss beim für Dich zuständigen Rathaus/Ordnungsamt beantragt werden. Hierfür benötigst Du jedoch zunächst einige Unterlagen, die Dir bei der Anmeldung in unserer Fahrschule mitgegeben werden.
Ab wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Wenn Du dich bei uns in der Fahrschule angemeldet hast und der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, kannst Du direkt, nach Einzahlung des Grundbetrages, mit der Teilnahme am theoretischen Unterricht beginnen.
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Für den regulären Erwerb der Führerscheinklasse B benötigst Du insgesamt 12 Sonderfahrstunden. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach Deinem Können.
Auf welchen Fahrzeugen wird bei der Klasse B geschult?
Du fährst während Deiner gesamten Ausbildung auf dem aktuellen VW Golf 7 / 8
Auf welcher Sprache kann ich die theoretische Prüfung absolvieren?
Die theoretische Prüfung kann beim TÜV auf insgesamt zwölf Fremdsprachen absolviert werden. Diese sind folgende: Spanisch, Italienisch, Französisch, Serbo-Kroatisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Portugiesisch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Solltest Du Dich dafür entscheiden, die Prüfung auf einer der oben genannten Sprache abzulegen, muss dies bereits beim Antrag im Rathaus vermerkt werden.
Wie kann ich zahlen?
Du erhältst bei der Anmeldung bei uns einen Informationsbogen zu Zahlungen, dem Du unsere Bankverbindung aber auch Rabatte bei Zahlungen ab bestimmten Beträgen entnehmen kannst. Du hast in der Fahrschule die Möglichkeit, Bar oder per Überweisung zu zahlen. Der Grundbetrag wird Dir nach erfolgter Anmeldung in Rechnung gestellt.
Wann kann ich die praktische Fahrprüfung absolvieren?
Die praktische Prüfung kannst Du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führscheinklasse ablegen. Voraussetzungen für die praktische Prüfung sind die bestandene Theorieprüfung sowie das Absolvieren der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten). Sowie Jegliche Gebühren müssen vorher beglichen sein.